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Einführung in das Internetrecht

In diesem Kapitel soll zunächst die Frage geklärt werden, was man überhaupt unter den Begriffen Computerrecht, Online-Recht oder Internetrecht (diese Begriffe werden synonym verwendet) versteht.

Hier drängt sich die Frage auf, dass das Internetrecht eine völlig neue Rechtsmaterie sei. Das folgende Beispiel soll zeigen, dass dem jedoch nicht so ist.

Wenn Sie schon einmal eine Software auf ihnen Computer installiert haben, wurden Sie sicherlich schon mit der Frage konfontiert, dass Sie nun erst einmal die nachfolgenden Lizenzbestimmungen -oft auch als "EULA" bezeichnet- akzeptieren müssen.
Eine solche EULA ist ein spezieller Endbenutzer Lizenzvertrag (engl.: End User License Agreement), welche die Benutzung der Software regelt.

Rechtlich gesehen haben solche Lizenzvereinbarungen jedoch keine besondere Bedeutung. Vielmehr ist der Kaufvertrag die rechtliche Grundlage für den Eigentumserwerb an dem Datenträger. Die Beschränkungen zu denen Sie als Nutzer der Software verpflichtet werden sollen, sind i.d.R. solche, zu denen Sie ohnehin auf Grund gesetzlicher Beschränkungen verpflichtet sind (z.B. Urheberrecht, Markenzeichenrecht, etc.).

Sinngemäß verhält es sich bei einer Software genauso, wie mit dem Kauf eines Buch. Obwohl Sie das Eigentum an diesem Buch erwerben, dürfen Sie dieses Buch nicht einfach kopieren und diese Kopien dann weiter verkaufen. Der Inhalt dieses Buch unterliegt nämlich dem Urheberschutz.

Mit dem Urheberrecht werden wir uns im übernächsten Kapitel noch näher beschäftigen.

Für diese Einführung soll dieses Beispiel zunächst lediglich aufzeigen, dass es ein besonderes Internetrecht im eigentlichen Sinne nicht gibt.
Für die Lösungen von computerrechtliche Fragestellungen, werden vielmehr die gesetzliche Regelungen angewendet, die auch schon vor Einführung des Internet bestanden haben.

Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme, die eigentlich keine Ausnahme ist, sondern eher damit zusammenhängt, dass es im Internet etwa bestimmte Kommunikationsformen gibt, die es in der Offline-Welt zumindest nicht in dieser Form gibt. Als Beispiel hier für sei der E-Mail Verkehr genannt, oder etwa die Haftung für sogenannte Hyperlinks, welches die Gerichte in Zukunft noch starker beschäftigen werden.

Soweit der Gesetzgeber für diese Besonderheiten noch keine speziellen gesetzlichen Regelungen getroffen hat, sind in derartigen Fällen die Gerichte gefordert, im Wege der Rechtsfortbildung derartige Streitfälle zu regeln.

Welche Rechtsgebiete im Zusammenhang mit dem Internet zur Anwendung kommen, soll folgende Tabelle verdeutlichen. Diese Tabelle stellt allerdings keine abschließende Aufzählung der Rechtsgebiete dar.

Tabelle: Übersicht der Rechtsgebiete im Internet
Rechtsgebiete Anwendungsbeispiele gesetzliche Grundlagen
allgemeines und besonderes Zivilrecht, Internationales Privatrecht Vertragsabschluss, Gewährleistungen, Haftungsregelungen, Verträge mit Auslandsbezug BGB, EGBGB
Urheberrecht Schutz des Urhebers, Verwertungsrechte UrhG, KunstUrhG
Wettbewerbsrecht Abmahnungen, Werbung UWG
Strafrecht Datenspionage, Pornographie, Volksverhetzung StGB und verschiedene Nebengesetze z.B. im UWG, UrhG
Namens-, Warenzeichen- und Markenzeichenrecht Domainregistrierung, unzulässige Verwendung von Namen- und Markenbezeichnung § 12 BGB, MarkenG
Datenschutz Informations- und Belehrungspflichten im eCommerce TMG, BDSG, MDStV

 

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